Benutzungsordnung für das Datennetz in den Wohnheimen des Studentenwerkes Halle

Der Zugang stellt ein Privileg dar, das von allen Teilnehmer/innen einen verantwortungsvollen Umgang mit diesem Medium erfordert. Es wird daher an alle Mieter/innen appelliert, dieses Projekt nicht durch Missbrauch zu gefährden.

(1) Das Datennetz

Durch den Netzzugang besteht Zugang zum wissenschaftlichen Datennetz der Hochschuleinrichtung und darüber hinaus zum World Wide Web. Es dient der allgemeinen Datenkommunikation und ist anderen Infrastrukturmaßnahmen gleichgestellt. Es wird vom Rechenzentrum der Hochschuleinrichtung betrieben. Für die Nutzer gelten Benutzer- und Betriebsordnungen des Rechenzentrums der zuständigen Hochschuleinrichtung bzw. Universität:

(2) Zugang

Der Anschluss an das Netz muss bei der Wohnplatzvermittlung des Studentenwerkes beantragt werden. Zugang erhalten können nur Studenten/innen die Mieter/innen von Zimmern in Wohnanlagen des Studentenwerkes Halle sind. Grundsätzlich wird kein/e Mieter/in von dieser Zugangsmöglichkeit ausgeschlossen, es sei denn, es liegen schwerwiegender Missbrauch oder säumige Zahlungen vor. Jede/r Mieter/in erhält einen Anschlusspunkt zum lokalen Netzwerk in sein/ihr Zimmer soweit dies vorgesehen ist. Für den Zugang sind entsprechende Formblätter auszufüllen, die Daten zur Person und zum Computer beinhalten, und dem zuständigen Rechenzentrum bzw. dem Studentenwerk Halle zu übergeben. Die Kosten ab Anschlussdose hat jede/r Mieter/in selbst zu tragen.

(3) Gewährleistung

Nach Bewilligung des Antrages wird der Anschluss an das Datennetz für den Antragsteller/in freigeschaltet. Es können keine Rechtsansprüche auf ein funktionierendes Netzwerk gestellt werden. Das Studentenwerk Halle und die Rechenzentren der Hochschuleinrichtungen sind bemüht, einen stabilen und dauerhaften Betrieb aufrecht zu halten und ggf. auftretende Fehler so schnell wie möglich zu beheben. Sollte es zu Ausfällen kommen, besteht kein Grund zur Rückerstattung von Gebühren, soweit die Ausfallzeiten unter 30Tage im Kalenderjahr liegen. Die Rechenzentren der Hochschuleinrichtungen sowie das Studentenwerk sind bei Fehlern nicht schadensersatzpflichtig. Durch die Beseitigung von Störungen im Netzwerk, die auf Fehlern an privaten Rechnern oder sonstigen Manipulationsversuchen beruhen, können Kosten für den/die Eigentümer / in des Privatrechners bzw. Verursachers entstehen.

(4) Administration

Das Studentenwerk Halle und die Rechenzentren der Hochschuleinrichtungen wachen über den stabilen Betrieb des Netzes und veranlassen bei Auftreten von Störungen deren schnellstmögliche Beseitigung. Als erster Ansprechpartner für den Nutzer ist das Studentenwerk bzw. ein von ihm benannter LAN-Beauftragter zu kontaktieren.

(5) Zugriff auf fremde Daten

Jeder unberechtigte Zugriff auf fremde Datenbestände sowie der unberechtigte Zugriff auf fremde Rechner und jede Art des unbefugten Mithörens von Datenübertragungen ist untersagt und kann zum Ausschluss des Antragstellers aus dem Netz des Studentenwerkes führen.

(6) Manipulation

Die Benutzung einer anderen als der von der Netzwerkverwaltung zugewiesenen Adresse oder die unberechtigte Manipulation von Informationen im Netz ist untersagt und kann zum Ausschluss führen. Wer Daten rassistischen, sexistischen oder anderweitig diskriminierenden Inhalts sowie Daten, die den Interessen des Studentenwerkes widersprechen, verbreitet, wird ausgeschlossen werden.

(7) Behinderung anderer

Mit den eigenen Tätigkeiten darf die Arbeit anderer Benutzer/innen nicht beeinträchtigt werden. Defekte Hard- oder Software, die Störungen verursacht, darf nicht im Netz verwendet werden. Missbrauch und Angriffe von außen sind unverzüglich dem Studentenwerk Halle zu melden, damit dieses Gegenmaßnahmen ergreifen und das Netz gegen unberechtigte Zugriffe sichern kann.

(8) Sicherheit

Jede/r Benutzer/in ist angehalten, seine / ihre Rechner, Benutzerkennungen (Accounts) und persönlichen Daten vor unberechtigten Zugriffen zu schützen. Passwörter sollten nicht im Netz verschickt und von Zeit zu Zeit geändert werden.

(9) Mitbenutzung von Dritten

Die Mitbenutzung des Anschlusses durch Dritte (auch WG-intern) bzw. Schaffung von Zugangsmöglichkeiten und/oder Einwählpunkten (Server, Intranet, Modem, ISDN etc.) ist nicht gestattet.

(10) Kommerzielle Nutzung

Eine geschäftsmäßige Nutzung des Netzanschlusses ist durch den DFN Vertrag der Hochschulen ausgeschlossen. Kommerzieller Gebrauch führt zum Verlust der Zugangsberechtigung im Wohnheim.

(11) sonstige Vereinbarungen

Bei Verstoß gegen diese Benutzungsordnung behält sich das Studentenwerk eine strafrechtliche Verfolgung des/der Nutzers/in vor.

Transfervolumen

Ein Missbrauch des Internetzugangs liegt vor, wenn ein übermäßiger Datentransfer stattfindet. Die Richtwerte hierfür liegen bei 0,00 Gigabyte innerhalb der letzten 30 Tage. Bei einer Überschreitung dieser Richtwerte wird die Geschwindigkeit des Internetzugangs auf 128 Kilobyte/Sekunde beschränkt. Das aktuelle Transfervolumen ist jederzeit unter Meine Statistik einzusehen.